Anmeldung Gesamtschule
In fünf Schritten zur OSK.
Das Aufnahmeverfahren für den 5. Jahrgang läuft jedes Jahr in fünf Schritten ab. Die aktuellen Termine und Fristen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Wichtig: Dieses Verfahren gilt nicht für Geschwisterkinder und OSK-Grundschüler:innen.
Schritt 1 – Absichtserklärung Am Anfang steht eine Absichtserklärung – sie sichert die Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Eine Frist wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Schritt 2 – Kennenlerngespräch Im nächsten Schritt gibt es ein persönliches Kennenlerngespräch. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Kopien der Zeugnisse aus dem 3. Schuljahr · aktuelles Passbild des Kindes · Nachweis der Masernschutzimpfung · Kopien der letzten Lernentwicklungsberichte · bei anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf: Kopie des Antrages auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
Schritt 3 – Informationsgespräch mit dem Netzwerk Das Netzwerk Inklusive Schule e.V. lädt zu einem Gespräch ein, in dem das pädagogische Konzept, die Entstehungsgeschichte, das Finanzierungsmodell und die Mitmach-Verpflichtung der OSK erläutert wird
Schritt 4 – Anmeldung Der Anmeldeschein im Original sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses werden im Sekretariat eingereicht. Die genauen Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Schritt 5 – Rückmeldung Nach Ablauf der Anmeldefrist gibt es eine Mitteilung per E-Mail, ob eine Aufnahme möglich ist.